Zum 01.02.2023 hat das Land NRW seine Corona-Schutzverordnung für NRW angepasst und die bisher geltenden Einschränkungen weitgehend aufgehoben.
Der Sportbetrieb unterliegt damit keinen gesetzlichen Einschränkungen mehr.
Bekannt ist aber auch, dass die Infektionsgefahr nach wie vor nicht gebannt ist . Gerade weil die Symptome oft nur gering sind, ist die Gefahr, unerkannt andere zu infizieren immer noch da. Da sollte es immer noch unser aller Ziel sein, insbesondere auch im Sport dafür Sorge zu tragen, dass sich möglichst wenig Menschen weiter infizieren.
TGV Dhünn behält daher die folgende Regelungen nach wie vor für alle Übungsstunden verpflichtend bei: