Zum 04.04.2022 hat das Land NRW seine Corona-Schutzverordnung für NRW an die Vorgaben des
bundesweit geltenden Infektionsschutz-gesetzes angepasst und damit die bisher geltenden Schutzmaß-nahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erheblich reduziert.
Sowohl die 3G- und 2Gplus-Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen.
Der Sportbetrieb unterliegt damit erstmals seit 2 Jahren weitestgehend keinen gesetzlichen Einschränkungen mehr.
Bekannt ist aber auch, dass die Infektionsgefahr nach wie vor hoch ist. Gerade weil die Symptome oft nur gering sind, ist die Gefahr, unerkannt andere zu infizieren immer noch da. Da sollte es immer noch unser aller Ziel sein, insbesondere auch im Sport, trotz der politischen Entscheidungen dafür Sorge zu tragen, dass sich möglichst wenig Menschen weiter infizieren.
TGV Dhünn behält daher die folgende Regelungen nach wie vor für alle Übungsstunden verpflichtend bei: